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  • Unser Vorstandsvorsitzender Klaus Schultz wurde in einem Interview vom Wirtschaftsforum über die Entwicklungen am Gebrauchtwagenmarkt, die neue Führungsriege der GGG-Kraftfahrzeug-Reparaturkosten-Versicherungs-AG und die Zukunftspläne des Unternehmens befragt.

    „Wir haben den Anspruch, den Wandel mit Produkten zu begleiten. E-Mobilität ist das Thema und die Autohersteller bespielen es derzeit massiv, sodass es mit Verzögerung im Gebrauchtwagenmarkt ankommen wird“

  • Seit November 2021 bilden Klaus Schultz (Vorstandsvorsitzender) zusammen mit Ulf Hartmann den Vorstand.

    Unter der neuen Führungsriege möchte man einen Paradigmenwechsel einleiten und Themen sowie Prozesse am Markt noch
    aktiver begleiten.

    Die GGG-Garantie hat den Anspruch, den Wandel mit innovativen Produkten zu begleiten und Händler mit der Kombination aus Digitalisierung und persönlichem Kontakt noch besser zu betreuen.

  • Gewerbliche Verkäufer haften
    Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftungszeit. Verkauft ein Händler also in KFZ an eine Privatperson, darf er diese nicht komplett ausschließen.

    Nicht jeder Mangel am Fahrzeug fällt unter die gesetzliche Haftung, wenn es sich dabei um ein Gebrauchtwagen handelt.
    Normale Gebrauchsspuren sind also vom Käufer hinzunehmen.

  • Projekt "Trommelzauber" - GGG unterstützt Wallschule

    Eine spende über 400,- € erhielt der Förderverein der Wallschule von der GGG Garantie. Mit dem Geld konnte das Projekt "Trommelzauber" für die Schüler-/innen der Wallschule unterstützt werden.

    Übergeben wurde der Scheck durch die GGG an Thomas Henke und Dina Fischer vom Förderverein.

    Quelle: Sonntagsblatt für den Landkreis Cloppenburg
  • Leichte Motorgeräusche im Zusammenhang mit der Steuerkette sind kein Mangel im Rechtssinne.

    Zu diesem klaren Urteil kommt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Berufungsinstanz hat die Thematik erneut eingehend beleuchtet.
    Geklagt hatte der Käufer eines – wie er meint – so hochwertigen Fahrzeuges, bei dem derartige Erscheinungen nicht hinnehmbar seien. Unstrittig waren Geräusche zu vernehmen. Laut Sachverständigen sind diese jedoch „schwach“ bzw. „gering“.

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