Sollte wider Erwarten doch ein Defekt an Ihrem Fahrzeug eingetreten sein, dann melden Sie der GGG Gebrauchtwagen-Garantie den Schaden unverzüglich, vor der Reparatur:
Papierlos - einfach - schnell
Bei der GGG haben Sie die Möglichkeit, den Schaden einfach und effizient online zu melden. Ein leicht verständliches und einfach zu bedienendes Formular ermöglicht alle notwendigen Angaben bequem online einzugeben.
Die Daten aus Ihrem Garantievertrag werden dabei gleich automatisch vorgeblendet. Das Melden seitens der reparierenden Werkstatt oder des verkaufenden GGG-Partners ist ebenso vorgesehen, wie das direkte hochladen aller benötigten Anhänge wie Kostenvoranschlag oder Fahrzeugschein.
Alternativ in Papierform
Wenn Sie unser bequemes Onlineformular nicht verwenden möchten, dann füllen Sie bitte das Formular "Schadenanzeige" aus Ihren Garantieunterlagen händisch aus. Die Schadenanzeige können Sie auch hier downloaden:
SCHADENSANZEIGE GEBRAUCHTWAGENGARANTIE
SCHADENSANZEIGE MOBILITÄTSGARANTIE
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte zusammen mit dem Kostenvoranschlag, Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I und den Inspektionsnachweisen per Post, Fax oder E-Mail an die GGG.
Schadenstatus
Nach Ihrer Meldung in unserer aktuellen "Online-Schadenstatus-Anzeige" alle für Sie relevanten Daten für eine schnelle Abwicklung einzusehen.
Folgende wichtige Informationen sind für Sie online abrufbar :
- Ihre persönlichen Fahrzeugdaten
- Ihr persönlicher Ansprechpartner mit Durchwahl
- Schadenannahme-Datum
- Schadenfreigabe-Datum
- Regulierungs-Datum
- Evtl. fehlende Unterlagen
Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen Sie zur Abfrage die Garantienummer und den Garantiebeginn gemäß Ihrer Garantievereinbarung in der Schadenstatus-Anzeige eingeben.
>>> zur Online-Schadenstatus-Anzeige
Beachten Sie bitte unbedingt nachstehende Vorgehensweise, wie auch in Ihren Garantiebedingungen beschrieben.
Melden Sie der GGG Gebrauchtwagen-Garantie den Schaden unverzüglich, vor der Reparatur, online, schriftlich oder telefonisch.
Vor Reparaturbeginn
Nachstehende Unterlagen sind der GGG Gebrauchtwagen-Garantie vor Reparaturbeginn einzureichen:
- Die vollständig ausgefüllte Schadenanzeige
– schnell und bequem mit der Online-Schadenmeldung – oder Sie drucken sich die Schadensanzeige aus und füllen das Formular händisch aus (unbedingt Garantienummer eintragen):
Download: Schadenanzeige Gebrauchtwagengarantie
Download: Schadenanzeige Mobilitätsgarantie - Ein detaillierter Kostenvoranschlag – direkt hochladbar bei der Online-Schadenmeldung
- Die Nachweise über die letzten vor und sämtliche, ab Garantiebeginn, nach Herstellervorgabe durchgeführten Wartungs- und Inspektionsarbeiten – direkt hochladbar bei der Online-Schadenmeldung
- Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) – direkt hochladbar bei der Online-Schadenmeldung
Achtung! Bitte beachten
- Lassen Sie den Fahrzeugzustand ohne schriftliche Weisung der GGG-Garantie bis zur Reparaturfreigabe nicht verändern
- Geben Sie die Reparatur erst nach schriftlicher Freigabe durch die GGG in Auftrag.
- Beachten Sie bitte unbedingt die Vorgehensweise in den Garantiebedingungen.
SCHADENSANZEIGE GEBRAUCHTWAGENGARANTIE
SCHADENSANZEIGE MOBILITÄTSGARANTIE
SCHAUTAFEL "ABWICKLUNG IM SCHADENFALL"