Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen nach und nach
umgetauscht werden.
Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, und noch einen Papierführerschein besitzt,
hat bis zum 19.01.2023 Zeit. Die Jahrgänge 1965 – 1970 haben eine Frist bis 19.01.2024.
Danach verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.
Quelle: bussgeldkatalog.org